Volksbegehren

Bei Erreichung einer bestimmten Anzahl von Unterstützungsunterschriften ist ein "Volksbegehren" zu einem konkreten Thema durchzuführen.
Die Bürger haben dabei die Möglichkeit, sich über einen behördlich festgelegten Zeitraum von 8 Tagen beim Gemeindeamt eintragen zu lassen und so das Thema des Volksbegehrens zu unterstützen. An 1 Wochentag besteht die Möglichkeit zur Eintragung bis 20 Uhr.
Information über die Eintragungszeiten durch Anschlag an der Amtstafel sowie durch Anfrage beim Gemeindeamt.
Bei Erreichung einer bestimmten Anzahl von Unterschriften hat sich das Parlament damit zu befassen.
Eintragungsberechtigt sind Bürger in jener Gemeinde, in der der Hauptwohnsitz gemeldet ist. Ein Lichtbildausweis (Reisepass, Führerschein) ist vorzuweisen.

Weiters besteht die Möglichkeit einer Abstimmung über ID Austria.

Zuständig


Portrait Martina Dörr
Kontaktdaten von Martina Dörr
FunktionBürgerservice, Postpartnerstelle
NameMartina Dörr
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau
Telefon+43 2718 257 15
E-Mail (offiziell)doerr@lichtenau.gv.at
BüroErdgeschoss

Portrait Monika Kuhrn
Kontaktdaten von Monika Kuhrn
FunktionBürgerservice, Postpartnerstelle
NameMonika Kuhrn
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau
Telefon+43 2718 257 16
E-Mail (offiziell)kuhrn@lichtenau.gv.at
BüroErdgeschoss

Portrait Berta Mayerhofer
Kontaktdaten von Berta Mayerhofer
FunktionBürgerservice, Postpartnerstelle, Tourismusinformation
NameBerta Mayerhofer
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau
Telefon+43 2718 257 12
E-Mail (offiziell)mayerhofer@lichtenau.gv.at
BüroErdgeschoss