Bislang schrieb die GIS Gebühren Info Service GmbH die Rundfunkgebühren vor, ab 1. Jänner 2024 hebt das ORF-Beitrags Service den ORF-Beitrag ein.
Gut zu wissen: Bestehende Beitragskonten werden übernommen, Befreiungen bleiben aufrecht. Das heißt also, dass bestehende GIS-Teilnehmer:innen keinen Handlungsbedarf haben.
Eine weitere grundlegende Neuerung gibt es noch:
Für ausschließliche Nebenwohnsitz-Adressen muss kein ORF-Beitrag bezahlt werden. Pro Hauptwohnsitz-Adresse ist nur eine Meldung (= Registrierung von 1 Person des Haushaltes auf der Homepage der GIS) notwendig. Das heißt also, wer bislang an seiner Hauptwohnsitz-Adresse die GIS nicht angemeldet hat, muss sich ab sofort bei der GIS registrieren, am besten direkt unter: gis.at/registrieren. Dann kann man auch eine Befreiung beantragen, wenn man die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.
Bis zum 31. Dezember 2023 gilt das bisherige Gesetz. Das heißt, bis Jahresende sind weiterhin die Rundfunkgebühren mit den damit verbundenen Abgaben und Entgelten zu entrichten.
Wie viel ist zu zahlen?
Der ORF-Beitrag entspricht grundsätzlich € 15,30 monatlich und österreichweit. Der Beitrag ist weiterhin im Voraus zu zahlen. Hinzu kommen in allen Bundesländern - ausgenommen NÖ, OÖ und VLBG - noch die sogenannten Landesabgaben.