Vereinswesen

Damit ein Verein entstehen kann, muss seine Errichtung der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden.

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vereinssitz. 

Für einen Verein mit Sitz in der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel ist die Zuständigkeit der 

Bezirkshauptmannschaft Krems

Körnermarkt 1

3500 Krems

Tel. 02732/9025, gegeben.


Information über Vereinsgründung

Zuständig


Isabella Schwarz
Kontaktdaten von Isabella Schwarz
FunktionAllgemeine Verwaltung
NameIsabella Schwarz
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau
Telefon+43 2718 257 14
Büro1. Stock

Portrait Rene Rameder
Kontaktdaten von René Rameder
FunktionAmtsleiter
NameRené Rameder
AdresseLichtenau 49
3522 Lichtenau
Telefon+43 2718 257 11
E-Mail (offiziell)rameder@lichtenau.gv.at
Büro1. Stock