Damit ein Verein entstehen kann, muss seine Errichtung der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Vereinssitz.
Für einen Verein mit Sitz in der Marktgemeinde Lichtenau im Waldviertel ist die Zuständigkeit der
Bezirkshauptmannschaft Krems
Körnermarkt 1
3500 Krems
Tel. 02732/9025, gegeben.
Information über Vereinsgründung